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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ganzeinfachautoverkaufen GmbH
Stand: Januar 2019 – Düsseldorf, Deutschland
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der Ganzeinfachautoverkaufen GmbH (nachfolgend „die Gesellschaft“ oder „wir“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Online-Plattform ganzeinfachautoverkaufen.de. Die Gesellschaft ist nicht Eigentümerin der Domain oder Marke „ganzeinfachautoverkaufen.de„, sondern nutzt diese Plattform auf Grundlage eines Lizenz- oder Mietvertrags mit dem Rechteinhaber. Die Gesellschaft betreibt die Plattform somit als lizenzierte Nutzerin. Die Plattform bietet den Ankauf und Verkauf gebrauchter Fahrzeuge aller Art (PKW, LKW, Transporter), die Vermittlung von Fahrzeuggeschäften sowie Fahrzeugbewertungen an. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch Unternehmern.
2. Leistungen und Vertragsschluss
Wir bieten folgende Leistungen:
- Ankauf und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen jeder Art
- Vermittlung von Kaufverträgen zwischen Dritten
- Fahrzeugbewertungen
Der Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung oder schriftliche Bestätigung zustande. Bei Vermittlungen treten wir nicht als Vertragspartner des Fahrzeugkaufs auf.
3. Streitbeilegung (Schlichtungsverfahren verpflichtend)
Unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt, verpflichten sich beide Parteien, bei jeder Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwingend ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren durchzuführen. Eine Klage vor einem staatlichen Gericht ist erst zulässig, wenn das Schlichtungsverfahren abschließend gescheitert ist oder von der zuständigen Schlichtungsstelle als beendet erklärt wurde.
Die Schlichtung erfolgt nach Wahl einer der Parteien vor einer anerkannten Schlichtungsstelle, insbesondere der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de)
Hinweis für Verbraucher: Diese verpflichtende Schlichtungsvereinbarung berührt nicht das Recht auf gerichtliche Geltendmachung, sondern schiebt lediglich den Versuch einer außergerichtlichen Lösung zwingend vor.
Hinweis für Unternehmer: Auch für Unternehmer besteht ausschließlich die Verpflichtung zur Schlichtung. Ein Schiedsverfahren wird ausdrücklich nicht vereinbart. Nach dem Scheitern der Schlichtung ist ausschließlich der Rechtsweg gegen die Gesellschaft zulässig, nicht jedoch gegen die Geschäftsführung.
4. Haftungsbeschränkungen
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Fälle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
5. Gewährleistung
Bei Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtfahrzeuge 12 Monate. Gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Vermittlungsgeschäften übernehmen wir keine Gewährleistung für das Fahrzeug.
6. Freistellung der Geschäftsführung
Die persönliche Haftung der Geschäftsführer wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ansprüche sind ausschließlich gegen die Gesellschaft zu richten. Die Geschäftsführer werden im Innenverhältnis von allen Ansprüchen freigestellt.
Jeder Vertragspartner erklärt sich vor der Aufnahme geschäftlicher Tätigkeiten ausdrücklich damit einverstanden, die Geschäftsführer der ganzeinfachautoverkaufen.de GmbH vollumfänglich von jeder persönlichen Haftung freizustellen, dies umfasst insbesondere die Freistellung von vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen, die aus menschlichen Fehlern, Irrtümern oder sachlichen Missverständnissen entstehen können. Die Gesellschaft übernimmt die alleinige Verantwortung für sämtliche Geschäftsabwicklungen. Die Geschäftsführer handeln ausschließlich im Namen der GmbH, nicht in eigenem Namen. Durch Annahme dieser AGB bestätigen alle Vertragspartner, diesen Freistellungsgrundsatz anzuerkennen.
7. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten DSGVO-konform. Alle Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, ausschließlich nach Scheitern eines verpflichtenden Schlichtungsverfahrens, der Sitz der Gesellschaft in Schönefeld, soweit gesetzlich zulässig. Eine Klage gegen die Ganzeinfachautoverkaufen GmbH darf erst erhoben werden, wenn ein ordnungsgemäß initiiertes Schlichtungsverfahren abschließend gescheitert ist.
Die Geschäftsführer sind in jedem Fall ausdrücklich von einer persönlichen Inanspruchnahme ausgeschlossen. Etwaige Ansprüche sind ausschließlich gegenüber der GmbH geltend zu machen.
9. Erweiterte Schutzklauseln
9.1 Haftung für Inhalte Dritter
Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die von Dritten, insbesondere Nutzern, bereitgestellt werden. Nutzer sind allein verantwortlich für Inhalte, die sie auf der Plattform einstellen oder übermitteln.
9.2 Technische Verfügbarkeit
Die Gesellschaft haftet nicht für Ausfälle, Unterbrechungen oder technische Störungen der Plattform oder ihrer Dienste, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Gesellschaft.
9.3 Vertragsstrafen bei Missbrauch
Im Falle vorsätzlicher falscher Angaben durch den Nutzer oder bei Umgehung der Vermittlungsleistung der Gesellschaft kann eine angemessene Vertragsstrafe fällig werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt.
9.4 Nutzung auf eigene Gefahr
Fahrzeugbewertungen, Einschätzungen oder Preisempfehlungen der Gesellschaft sind unverbindlich. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Eine Haftung für Handlungen auf Grundlage solcher Informationen ist ausgeschlossen.
9.5 Verkürzung der Verjährungsfrist
Vertragliche Ansprüche gegen die Gesellschaft verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Kenntnis von Anspruch und Anspruchsgegner, soweit gesetzlich zulässig.
9.6 Exklusivität bei Vermittlung
Der Kunde verpflichtet sich, vermittelte Geschäftskontakte nicht unter Umgehung der Gesellschaft direkt abzuwickeln. Im Falle eines Verstoßes ist die volle Vermittlungsprovision zu zahlen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.